Verfügung Kanton Solothurn:  Der "Verein StallWerke" ist aufgrund seiner gemeinnützigen Tätigkeit gemäss Art.56 lit.g DBG sowie § 90 Abs.1 lit. i StG von der direkten Bundes-, Staats- und Gemeindesteuer befreit.

Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung. Wer während des Jahres für gemeinnützige Organisationen Geld gespendet hat, darf den Betrag in der Steuererklärung zum Abzug bringen. Welche Organisationen zugelassen sind, wie hoch der Pauschalabzug ist, wie viel maximal abgezogen werden kann und wie hoch die Spende mindestens sein muss, ist kantonal verschieden.

Wollen Sie den Verein als Passivmitglied oder Gönner unterstützen? Dazu finden Sie Informationen in der Rubrik "Mitgliedschaft". 

Sachspenden
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn
- Sie ein Haus räumen müssen und nicht alles wegwerfen wollen
- Sie noch gebrauchsfähige Gegenstände weggeben möchten
- Wir für Sie einen Hausflohmarkt organisieren dürfen

Wir setzen uns für Nachhaltigkeit ein!
Alte Dinge wurden noch mit viel Liebe und Arbeitskraft hergestellt, standen
jahrelang zur Verfügung und sollten deshalb nicht in einer Mulde landen.
Helfen Sie uns, Ihre Gegenstände an andere Menschen weiterzugeben.

Vielen herzlichen Dank